Der Verwaltungsbeirat - Zwischen Ehre und Haftung

Seitdem immer mehr Wohnungseigentümern bekannt ist, dass Verwaltungsbeiräte für Fehler bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben persönlich mit ihrem gesamten Vermögen haften, gibt es immer weniger Freiwillige für diese Aufgabe.

Häufig ist das letzte Argument zur Überzeugung eines zukünftigen Verwaltungsbeirates der Hinweis auf die angebliche Ehre, die mit dieser Aufgabe verbunden ist. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass doch noch nie etwas passiert sei und noch nie ein Verwaltungsbeirat in Regress genommen worden sei.

Bei einer harmonischen WEG mit einem erfahrenen Verwalter ist dies sicherlich auch der Regelfall. Herrscht zwischen den Eigentümern oder zwischen diesen und dem Verwalter jedoch Streit, wird der Verwaltungsbeirat unweigerlich mit hineingezogen. Da er mit der Beratung des Verwalters beauftragt ist, trifft ihn auch die Verpflichtung, erkannte Mißstände der Eigentümergemeinschaft anzuzeigen. Gleichzeitig soll er aber auch zwischen den Eigentümern und dem Verwalter vermitteln. Durch den schnell entstehenden Eindruck der Parteilichkeit kommt es automatisch zu Verdächtigungen und Rechtsstreitigkeiten. An dieser Stelle kann jeder Verwaltungsbeirat erleichtert sein, wenn für seine Handlungen als Verwaltungsbeirat eine Versicherung besteht, die ihn vor Angriffen und Inanspruchnahmen schützt.

Jeder Verwaltungsbeirat sollte sich daher zunächst aus dem Gesetz und seiner Teilungserklärung über den tatsächlichen Umfang seiner Aufgaben informieren. Danach sollte er sich im eigenen Interesse über seine Rechte und Pflichten aufklären oder schulen lassen. Alternativ können auch fachlich begleitete Gesprächsrunden mit anderen Verwaltungsbeiräten gebildet werden. Dies wird zum Teil von den Verwaltern selbst, aber auch von Rechtsanwälten angeboten.

Stand: 01.10.2016

Rechtsgebiet: Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht

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