Rechtsanwaltsvergütung (allgemein)

Grundsätzlich erfolgt die Vergütung des Rechtsanwalts entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einer Gebührenvereinbarung zwischen Mandant und Rechtsanwalt.

Rechtsanwaltsvergütung (gesetzlich)

Die Vergütung nach RVG orientiert sich hauptsächlich nach dem Gegenstandswert. Aus dem Gegenstandswert ergibt sich die gesetzlich festgelegte Höhe einer einfachen Gebühr.

Aus dem Gesetz ergibt sich auch, für welche Tätigkeit ein Rechtsanwalt wie viele Gebühren erhält. Je nach Tätigkeit kann dabei nur ein Zehntel einer Gebühr anfallen, oder aber auch ein Vielfaches einer Gebühr.

Rechtsanwaltsvergütung (vereinbart)

Mandanten können aber auch eine Vergütungsvereinbarung mit dem Rechtsanwalt treffen. Diese muß zumindest in gerichtlichen Verfahren im Ergebnis immer über der gesetzlichen Vergütung liegen. Sollte der Mandant in diesem Verfahren obsiegen, werden ihm jedoch für die Beauftragung des eigenen Mandanten lediglich die gesetzlichen Gebühren, nicht jedoch die höheren vereinbarten Gebühren erstattet.