GELDWÄSCHE

Wir sind zur Einhaltung der Regelungen des Geldwäschegesetzes (GwG) verpflichtet.

Verstöße gegen diese Verpflichtung können vertraulich („whistleblower“) gemeldet werden an Rechtsanwalt und Notar Dr. Alexander v. Unwerth, persönlich, postalisch, telefonisch oder per email unter den auf dieser homepage benannten Kontaktdaten.

Meldungen von Verstößen gegen das Geldwäschegesetz dürfen weder arbeitsrechtliche noch strafrechtliche Konsequenzen für den Meldenden haben, § 53 Abs.5 GwG. Ausgenommen hiervon sind jedoch vorsätzlich oder grob fahrlässig unzutreffende Meldungen.