Gut zu wissen
Hier finden Sie interessante aktuelle Urteile und allgemeine Informationen zu meinen Rechtsgebieten. So können Sie sich selbst informieren und einzelne Rechtsfragen bereits selbst in Grundzügen einschätzen.
Bau- und Werkvertragsrecht: Der Bauträgervertrag
Der Bauträgervertrag kombiniert den Bauvertrag mit einem Kaufvertrag. Der Bauträger verpflichtet sich, dem Erwerber ein Bauwerk errichten.
Bau- und Werkvertragsrecht: Der Architektenvertrag
Möchte ein Bauherr ein Eigenheim errichten, wird er häufig einen Architekten beauftragen. Dieser übernimmt je nach vereinbartem Leistungsumfang nur die Planung oder aber auch die gesamte Bauüberwachung.
Bau- und Werkvertragsrecht: Sicherheiten
Bauvorhaben sind kostenintensiv und langandauernd. Damit besteht auch die Gefahr, dass der Bauunternehmer in die Insolvenz geht, bevor alle Arbeiten einschließlich der Gewährleistungsarbeiten abgeschlossen sind.
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Dr. Alexander v. Unwerth
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