Das Mietrecht unterteilt sich in das Wohnraummietrecht und das Gewerberaummietrecht. Das Wohnraummietrecht zeichnet sich durch den sozialen Mieterschutz aus. Im Gewerberaummietrecht gilt dagegen der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Grundsätzlich können die Parteien daher sämtliche Vertragsbedingungen frei bestimmen.
Allerdings nähert sich die Rechtsprechung der Gerichte immer mehr dem Wohnraummietrecht an. Die Freiheiten im Gewerberaummietrecht gelten also nicht mehr grenzenlos. Daher sind die Unterschiede im Einzelfall penibel herauszuarbeiten.
Wohnraummietrecht
Streitigkeiten im Wohnraummietrecht können für die beteiligten Parteien sehr belastend sein. Für den Mieter geht es um sein zu Hause. Der Vermieter ist um sein Eigentum besorgt.
Besonders häufig geht es um Fragen der
- Eigenbedarfskündigung
- Räumung einer Wohnung
- Mietminderung
- Schäden in der Wohnung, z. B. durch Schimmel
- Nebenkostenabrechnungen
- Schönheitsreparaturen
- befristete Kündigungsausschlüsse
- Rückbaupflichten
- Verstöße gegen die Hausordnung
Hier ist es zur Vermeidung von unnötigen Schäden und Kosten erforderlich, schnell und konsequent zu handeln.
Gewerberaummietrecht
Die häufigsten Fragen im Gewerberaummietrecht betreffen
- die Laufzeit von Mietverträgen
- Preisanpassungsklauseln
- Rückbaupflichten
- Übernahmerechte von Inventar
- Konkurrenzschutzklauseln
Im Gewerberaummietrecht sind häufig auch Spezialklauseln zu prüfen, wie sie gerne von großen Konzernen auf Vermieterseite gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass die grundsätzlich bestehende Vertragsfreiheit im Gewerberaummietrecht durch die Rechtsprechung immer mehr im Interesse des Mieters dem Wohnraummietrecht angenähert wird.
Eine genaue Detailprüfung des Einzelfalls lohnt sich daher immer.
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