Häufig werden wir von Unternehmern gebeten, sie in den typischen Fragen des Arbeits-, Miet- und Gesellschaftsrecht zu beraten. Diese Beratungen erfolgen in Zusammenarbeit mit den Steuer- und Unternehmensberatern der Mandanten.
Üblicherweise ergibt sich in diesem Zusammenhang auch weiterer Beratungsbedarf mit dem Ziel
- die Haftung des Unternehmers zu verringern, ohne die wirtschaftliche Beweglichkeit zu verringern
- die Handlungsfähigkeit des Unternehmens auch bei Unglücksfällen oder Pflegebedürftigkeit zu erhalten
Hierfür sind die Regelungen des
- Erbrechts
- Familienrechts
- Gesellschaftsrechts
- Sozialrechts
zu beachten.
Unter Einbeziehung der unternehmerischen und steuerlichen Überlegungen, werden so langfristig wirksame Verträge entwickelt, um möglichst viele unternehmerische Risiken zu verringern.
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Dr. Alexander v. Unwerth
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