Herzlich willkommen

bei der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Alexander von Unwerth

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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Alexander von Unwerth

Ihr Partner für Miet-, Bau- und Wohnungseigentumsrecht in Kiel

Dr. Alexander v. Unwerth berät Sie in allen Fragen des Immobilienrechts.

Bereits 1996 hat er begonnen, als Hausverwalter Erfahrungen in diesem Bereich zu sammeln. Er hat an einer Fortbildung zum Immobilienfachwirt teilgenommen und ist in der Folge neben seiner anwaltlichen Tätigkeit auch auf Geschäftsleitungsebene in Immobilienunternehmen tätig gewesen.

In diesem Zusammenhang war er auch mit der Wertermittlung von Immobilien befasst und ist nach einer weiteren Fachprüfung in die internationale Vereinigung von Immobilienspezialisten, der Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) aufgenommen worden.

Anwaltlich hat er erfolgreich folgende Lehrgänge absolviert:

  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Der Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Dr. Alexander v. Unwerth liegt im Bau- und Architektenrecht sowie im Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Auf Grund seiner umfangreichen auch praktischen Erfahrungen ist er in diesen Bereichen immer wieder als Dozent für Bauingenieure, Hausverwaltungen und Eigentümer tätig.

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Schwerpunkte

Bau- und Architektenrecht

Baumaßnahmen sind regelmässig außerordentlich kostenintensiv. Für Auftraggeber und Auftragnehmer ist es daher zur Vermeidung wirtschaftlicher Risiken wichtig, den jeweiligen Leistungsumfang klar und eindeutig zu definieren und rechtssicher zu vereinbaren.

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Wohnungseigentumsrecht

Der Gesetzgeber hat das Wohnungseigentum geschaffen, um es den Bürgern leichter zu ermöglichen, Immobilieneigentum zur Vermögensbildung oder Altersversorgung zu erwerben.

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Mietrecht

Das Mietrecht unterteilt sich in das Wohnraummietrecht, welches sich durch den sozialen Mieterschutz auszeichnet und das Gewerberaummietrecht, in dem dagegen der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt.

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Immobilienrecht

Immobilienrecht ist ein Oberbegriff für viele Bereiche und bezeichnet jede rechtliche Beziehung im Zusammenhang mit Immobilien.

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Meine Leistungen

Beratung

Beratung und Vertretung

Ihr Rechtsanwalt wird Sie bei jeder rechtlichen Fragestellung beraten. Wir erarbeiten gemeinsam Ihre genauen Vorstellungen von dem erwünschten Erfolg und wägen mit Ihnen die Vorteile und Risiken eines rechtlichen Vorgehens ab.
 

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Schulung

Schulung und Fortbildung

Selbstverständlich bieten wir für Sie auch Schulungen an. Die einzelnen Schulungseinheiten dauern jeweils 45 Minuten und werden als Doppeleinheiten zu jeweils 90 Minuten angeboten.

 

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Prozessvertretung

Unternehmer- und Unternehmensberatung

Häufig werden wir von Unternehmern gebeten, sie in den typischen Fragen des Arbeits-, Miet- und Gesellschaftsrecht zu beraten. Diese Beratungen erfolgen in Zusammenarbeit mit den Steuer- und Unternehmensberatern der Mandanten.

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Terminvereinbarung

(auch ohne persönlichen Kontakt möglich)

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine email! In einem kurzen Vorgespräch erörtern wir das weitere Vorgehen mit Ihnen. Dabei werden wir üblicherweise noch einige Unterlagen von Ihnen anfordern. So wollen wir in Ihrem Interesse ein schnelles und zielgerichtetes Vorgehen ermöglichen.

Die eigentliche Beratung kann danach telefonisch, online, per email oder auch persönlich erfolgen.

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Dozententätigkeit

Wir können bereits auf eine langjährige Dozententätigkeit verweisen für

  • Hausverwalter
  • Bauingenieure
  • Handwerker
  • Immobilienbesitzer
  • Bauherren

Im Jahresdurchschnitt finden monatlich mehrere Veranstaltungen statt. Üblicherweise konzentrieren sich diese jedoch auf Wunsch der Teilnehmer auf das Winterhalbjahr.

Gut zu wissen

Hier finden Sie interessante aktuelle Urteile und allgemeine Informationen zu meinen Rechtsgebieten. So können Sie sich selbst informieren und einzelne Rechtsfragen bereits selbst in Grundzügen einschätzen.

Bau- und Werkvertragsrecht: Der Bauträgervertrag

Der Bauträgervertrag kombiniert den Bauvertrag mit einem Kaufvertrag. Der Bauträger verpflichtet sich, dem Erwerber ein Bauwerk errichten.

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Bau- und Werkvertragsrecht: Der Architektenvertrag

Möchte ein Bauherr ein Eigenheim errichten, wird er häufig einen Architekten beauftragen. Dieser übernimmt je nach vereinbartem Leistungsumfang nur die Planung oder aber auch die gesamte Bauüberwachung.

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Bau- und Werkvertragsrecht: Sicherheiten

Bauvorhaben sind kostenintensiv und langandauernd. Damit besteht auch die Gefahr, dass der Bauunternehmer in die Insolvenz geht, bevor alle Arbeiten einschließlich der Gewährleistungsarbeiten abgeschlossen sind.

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Bau- und Werkvertragsrecht: Die Leistungsbeschreibung

Die Leistungsbeschreibung ist einer der wichtigsten Begriffe des Werkvertragsrechts. Aus deren Inhalt ergibt sich die Beantwortung der Frage, ob ein Mangel vorliegt oder aber ein Handwerker einen Anspruch auf einen Nachtrag geltend machen kann.

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Mitgliedschaften

ARGE Mietrecht und Immobilien
ARGE Bau- und Immobilienrecht
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Kontakt

Geben Sie Ihre Kontaktdaten bitte möglichst vollständig ein! Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen!

Adresse

Sophienblatt 57
24114 Kiel
Tel. 0431 / 6602685
E-Mail info@unwerth.de

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Bürozeiten

Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 bis 13.00 Uhr

Weitere nach Vereinbarung.