Wohnungs-
eigentumsrecht

Recht der Eigentümer, der Gemeinschaft, der Verwaltung und des Beirats

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Der Gesetzgeber hat das Wohnungseigentum geschaffen, um es den Bürgern leichter zu ermöglichen, Immobilieneigentum zur Vermögensbildung oder Altersversorgung zu erwerben.

Die Besonderheit des Wohnungseigentums liegt in der engen Gemeinschaft mit anderen Eigentümern. Der Gegensatz individueller Interessen zu Interessen der Gemeinschaft erfordert einen Ausgleich der unterschiedlichen Standpunkte. Nicht selten fühlen sich betroffene Eigentümer in Ihren persönlichen Rechten, die sie mit ihrem Wohnungseigentum für viel Geld erworben haben verletzt. Dies führt leicht zu Streitigkeiten über die individuelle Nutzung des Eigentums und besonders mögliche Kostentragungen für Modernisierungsmaßnahmen.

Weitere wesentliche Fragen ergeben sich zu der ordnungsgemäßen Verwaltung und zu den Rechten und Pflichten des Beirats und der Verwaltung.

Die wesentlichen Themen sind daher:

  • Rechte und Pflichten
    • der Eigentümer
    • der Gemeinschaft
    • des Beirats
    • des Verwalters
  • Was ist ordnungsgemäße Verwaltung?
  • Wer beschließt über Baumaßnahmen?
  • Wer trägt die Kosten?
  • Ordnungsgemäße Jahresabrechnung
  • Gemeinschaftseigentum und Sondernutzungsrechte
  • etc.

Auch die Novellierung des Wohnungseigentumsrechts zum 1.12.2020 hat die Rechtslage nicht vereinfacht. Daher ist stets eine sorgfältige Prüfung der wechselseitigen Befugnisse erforderlich, um die jeweiligen Rechte zu ermitteln.

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