Verlängerte Architektenhaftung

Bei einem Bauvorhaben sind Probleme aus den unterschiedlichsten Fachbereichen zu lösen: Fragen der Finanzierung und des Budgets ebenso, wie auch steuerliche, baurechtliche, nachbarrechtliche und nicht zuletzt bautechnische Fragen. Hierfür ist der beauftragte Architekt zumindest mit verantwortlich.

Auf Grund dieses großen Verantwortungsbereiches nimmt er ein besonderes Vertrauen des Bauherrn in Anspruch. Dies spiegelt sich in einer erhöhten Haftung des Architekten wieder, der sog. „Sachwalterhaftung“.

Hat er sich, wie üblich, vertraglich zur Bauaufsicht verpflichtet, hat er wegen dieser Haftung jeden Mangel, den er feststellt, aufzuklären. Dabei ist er seinem Aufraggeber gegenüber verpflichtet, schonungslos auch eigene Fehler offen zu legen. Geschieht dies schuldhaft nicht, kann der Bauherr noch bis zu 10 Jahre nach Ablauf der eigentlichen Gewährleistungsfristen Schadenersatzansprüche gegen den Architekten geltend machen. Faktisch verlängert sich die Architektenhaftung in diesen Fällen damit um bis zu 10 Jahre.  

Erkennt ein Architekt also einen Mangel des Bauwerks noch während der Gewährleistungsfrist, aber teilt er dies seinem Bauherrn nicht mit, so haftet er diesem auf Schadenersatz für diesen Mangel auch noch nach Ablauf der Gewährleistungsfristen. Dies kann er nur verhindern, indem er den Mangel und die Ursachen offen legt. Meist ist dies für ihn auch günstiger, als den Fehler aus falschem Stolz zu verheimlichen, da dann möglicherweise auch noch Handwerker zur Mitverantwortung gezogen werden könnten.

Stand: 01.11.2021

Rechtsgebiet: Baurecht

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Bau- und Werkvertragsrecht: Der Bauträgervertrag

Der Bauträgervertrag kombiniert den Bauvertrag mit einem Kaufvertrag. Der Bauträger verpflichtet sich, dem Erwerber ein Bauwerk errichten.

Mehr lesen

Bau- und Werkvertragsrecht: Der Architektenvertrag

Möchte ein Bauherr ein Eigenheim errichten, wird er häufig einen Architekten beauftragen. Dieser übernimmt je nach vereinbartem Leistungsumfang nur die Planung oder aber auch die gesamte Bauüberwachung.

Mehr lesen

Bau- und Werkvertragsrecht: Sicherheiten

Bauvorhaben sind kostenintensiv und langandauernd. Damit besteht auch die Gefahr, dass der Bauunternehmer in die Insolvenz geht, bevor alle Arbeiten einschließlich der Gewährleistungsarbeiten abgeschlossen sind.

Mehr lesen

Kontakt

Geben Sie Ihre Kontaktdaten bitte möglichst vollständig ein! Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen!

Adresse

Sophienblatt 57
24114 Kiel
Tel. 0431 / 6602685
E-Mail info@unwerth.de

Zum Routenplaner

Bürozeiten

Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 bis 13.00 Uhr

Weitere nach Vereinbarung.