Gut zu wissen
Hier finden Sie interessante aktuelle Urteile und allgemeine Informationen zu meinen Rechtsgebieten. So können Sie sich selbst informieren und einzelne Rechtsfragen bereits selbst in Grundzügen einschätzen.
Bau- und Werkvertragsrecht: Die Leistungsbeschreibung
Die Leistungsbeschreibung ist einer der wichtigsten Begriffe des Werkvertragsrechts. Aus deren Inhalt ergibt sich die Beantwortung der Frage, ob ein Mangel vorliegt oder aber ein Handwerker einen Anspruch auf einen Nachtrag geltend machen kann.
Bau- und Werkvertragsrecht: Die Abnahme
Die Abnahme ist die wohl wichtigste Rechtshandlung im Rahmen der Abwicklung eines Werkvertrages. Erst nach der Abnahme kann die Zahlung der Schlussrechnung gefordert werden. Gleichzeitig beginnt der Lauf der Gewährleistungsfristen.
Bau- und Werkvertragsrecht: Der Mangel
Die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten setzt einen Mangel voraus. Es ist allerdings häufig unklar, ob und wann tatsächlich ein Mangel vorliegt.
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