Gut zu wissen
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Bau- und Werkvertragsrecht: Die Mängelrechte: Nacherfüllung und „Druckzuschlag“
Ist ein Werk mangelhaft, können nach der Abnahme Mängelrechte geltend gemacht werden. Dies sind die Rechte auf Zurückbehaltung eines Teils des Werklohns, Nacherfüllung, Selbstvornahme mit Kostenvorschuss, Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz.
Bau- und Werkvertragsrecht: Die Mängelrechte: Minderung und Schadenersatz
Ist ein Werk mangelhaft, können nach der Abnahme Mängelrechte geltend gemacht werden. Dies sind die Rechte auf Zurückbehaltung eines Teils des Werklohns, Nacherfüllung, Selbstvornahme mit Kostenvorschuss, Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz.
Bau- und Werkvertragsrecht: Die Mängelrechte: Kostenvorschuss und Rücktritt
Ist ein Werk mangelhaft, können nach der Abnahme Mängelrechte geltend gemacht werden. Dies sind die Rechte auf Zurückbehaltung eines Teils des Werklohns, Nacherfüllung, Selbstvornahme mit Kostenvorschuss, Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz.
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